Am 8. März 2026 hat das Schweizer Stimmvolk der Einführung der Individualbesteuerung zugestimmt. Ehepaare werden künftig nicht mehr gemeinsam, sondern einzeln besteuert. Damit wird die sogenannte Heiratsstrafe abgeschafft. Gleichzeitig fällt aber auch der bisherige Heiratsbonus weg.
Die Reform betrifft deshalb nicht alle Paare gleich. Ob die Steuerbelastung sinkt oder steigt, hängt vor allem von der Einkommensverteilung, der Familiensituation und der konkreten Umsetzung durch Bund und Kantone ab.
Wie werden Ehepaare heute besteuert?
Heute reichen verheiratete Paare eine gemeinsame Steuererklärung ein. Die Einkommen beider Ehepartner werden zusammengerechnet und gemeinsam besteuert. Als Ausgleich gelten besondere Tarife und Abzüge, etwa der Verheiratetenabzug oder der Zweiverdienerabzug. Verdienen beide Ehepartner gut, kann das gemeinsame Einkommen jedoch zu einer höheren Progression führen. Genau daraus entsteht die Heiratsstrafe.
Was ändert sich künftig?
Mit der Individualbesteuerung reicht jede Person eine eigene Steuererklärung ein. Einkommen und Vermögen werden individuell besteuert. Gemeinsame Abzüge, etwa für Kinder, werden grundsätzlich auf beide Ehepartner aufgeteilt. Verheiratete und unverheiratete Paare werden dadurch steuerlich gleichbehandelt. Die Umsetzung erfolgt nicht sofort, sondern spätestens bis 2032. Auch die Kantone müssen das neue System übernehmen, wobei viele Details noch offen sind.
Wer dürfte profitieren?
Profitieren dürften vor allem Ehepaare, bei denen beide Partner ein ähnliches Einkommen erzielen. Besonders Doppelverdiener-Paare, die heute durch das zusammengerechnete Einkommen stärker von der Progression betroffen sind, können entlastet werden. Auch für Zweitverdienende kann sich eine höhere Erwerbstätigkeit künftig eher lohnen, weil das zusätzliche Einkommen nicht mehr automatisch in die gemeinsame Steuerprogression fällt.
Wer sollte genauer hinschauen?
Mehrbelastungen sind insbesondere bei Einverdiener-Ehepaaren oder Paaren mit grossem Einkommensunterschied möglich. Diese Haushalte haben bisher teilweise vom gemeinsamen Tarif und von ehebezogenen Abzügen profitiert. Auch unverheiratete Personen mit hohem Einkommen können betroffen sein, da mit der Reform auch der Tarif bei der direkten Bundessteuer angepasst wird.
Was bedeutet das für die Finanzplanung?
Auch wenn die Reform erst in einigen Jahren vollständig umgesetzt wird, lohnt es sich bereits heute, die eigene Situation zu prüfen. Besonders relevant sind dabei das Erwerbsmodell, die Vorsorgeplanung, Pensionskasseneinkäufe, Säule 3a, Hypotheken und die langfristige Vermögensstruktur. Pauschale Aussagen sind schwierig. Entscheidend ist immer die persönliche Einkommens-, Vermögens- und Familiensituation.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre persönliche Situation zu analysieren und mögliche Optimierungen frühzeitig zu erkennen.