Koller Treuhand AG

Ihr Treuhänder aus Bülach

News von Koller Treuhand

Gesetzesänderung per 1. Januar 2025

Gesetzesänderung per 1. Januar 2025

Bis zum 31. Dezember 2024 ist der Einzug von  Steuern und Abgaben nur auf dem Weg der Betreibung auf Pfändung möglich (Art. 43 Ziff. 1 SchKG). Diese Bestimmung wird aufgehoben und ab dem 1. Januar 2025 wird  für jeden im Handelsregister eingetragenen Schuldner die...

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Kassen richtig führen

Kassen richtig führen

Die Kassenbuchhaltung ist ein essenzieller Teil der Buchführung und gesetzlich vorgeschrieben, selbst für Kleinstunternehmen. Es ist wichtig, täglich Kasseneinnahmen und -ausgaben zu erfassen und Belege dafür aufzubewahren. Die Buchführung erfolgt für das Konto Kasse,...

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Spesen: Das hat es damit auf sich

Spesen: Das hat es damit auf sich

Sämtliche Auslagen der Mitarbeitenden, die für die Ausführung ihres Berufes und unter Wahrung der Interessen des Arbeitgebers anfallen, sind Spesen. Auslagen für Verpflegung, Fahrten, Flüge, Unterkünfte, Schutzkleidung, Telefonie, Repräsentationszwecke und Porto...

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Unsere Dienst­leistungen

Treuhand-Dienstleistungen

Wir sind ein unabhängiges Treuhandunternehmen und beraten Privatpersonen, Unternehmen und Stiftungen. Unser Team besteht aus Fachleuten mit langjähriger Erfahrung im Treuhandbereich. Wir haben uns auf die Bereiche Steuerberatung, Erbrecht, Unternehmensgründung und -nachfolge sowie Nachlassverwaltung spezialisiert..

Rechnungswesen

Das professionelle Rechnungswesen ist eine Kernkompetenz der Koller Treuhand AG. Durch unsere langjährige Erfahrung und unser Know-how können wir Ihnen ein umfassendes Rechnungswesen anbieten, das genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Ehe- und Erbrecht

In einer Welt, in der Beziehungen und Familien vielfältiger sind als je zuvor, ist es von entscheidender Bedeutung, die rechtlichen Aspekte Ihrer Partnerschaft und Ihres Vermögens sorgfältig zu berücksichtigen Ihre Rechtsangelegenheiten rund um Ehe, Partnerschaft und Güterrecht sind bei uns in besten Händen.

Vorsorgeberatung

Die berufliche Vorsorge ist die wichtigste Form der Altersvorsorge in der Schweiz. Die meisten Arbeitnehmenden sind über ihren Arbeitgeber oder eine unabhängige Stiftung versichert. Die überobligatorische Vorsorge ist freiwillig und ergänzt die berufliche Vorsorge.