News von Koller Treuhand
Individualbesteuerung: Was sich für Ehepaare ändert
Am 8. März 2026 hat das Schweizer Stimmvolk der Einführung der Individualbesteuerung zugestimmt. Ehepaare werden künftig nicht mehr gemeinsam, sondern einzeln besteuert. Damit wird die sogenannte Heiratsstrafe abgeschafft. Gleichzeitig fällt aber auch der bisherige...
Die Geschichte der Koller Treuhand AG
Seit über 45 Jahren ist die Koller Treuhand AG in Bülach verwurzelt. Was 1979 als Meier & Koller AG begann, entwickelte sich Schritt für Schritt zu einem etablierten Treuhandunternehmen, das bis heute auf persönliche Beratung, Verlässlichkeit und langfristige...
Liquidität sichern
Ein funktionierendes Debitorenmanagement dient nicht nur dazu, offene Rechnungen einzufordern. Es ist ein zentrales Instrument, um die Liquidität eines Unternehmens jederzeit im Blick zu behalten. Voraussetzung dafür ist eine aktuelle Buchhaltung. Wir empfehlen, diese...
Unsere Dienstleistungen
Treuhand-Dienstleistungen
Wir sind ein unabhängiges Treuhandunternehmen und beraten Privatpersonen, Unternehmen und Stiftungen. Unser Team besteht aus Fachleuten mit langjähriger Erfahrung im Treuhandbereich. Wir haben uns auf die Bereiche Steuerberatung, Erbrecht, Unternehmensgründung und -nachfolge sowie Nachlassverwaltung spezialisiert..
Rechnungswesen
Das professionelle Rechnungswesen ist eine Kernkompetenz der Koller Treuhand AG. Durch unsere langjährige Erfahrung und unser Know-how können wir Ihnen ein umfassendes Rechnungswesen anbieten, das genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Ehe- und Erbrecht
In einer Welt, in der Beziehungen und Familien vielfältiger sind als je zuvor, ist es von entscheidender Bedeutung, die rechtlichen Aspekte Ihrer Partnerschaft und Ihres Vermögens sorgfältig zu berücksichtigen Ihre Rechtsangelegenheiten rund um Ehe, Partnerschaft und Güterrecht sind bei uns in besten Händen.
Vorsorgeberatung
Die berufliche Vorsorge ist die wichtigste Form der Altersvorsorge in der Schweiz. Die meisten Arbeitnehmenden sind über ihren Arbeitgeber oder eine unabhängige Stiftung versichert. Die überobligatorische Vorsorge ist freiwillig und ergänzt die berufliche Vorsorge.


