News von Koller Treuhand
Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen ab 2025
Die Beträge der Kinder- und Ausbildungszulagen wurden per 1. Januar 2025 angehoben. Die Kinderzulage wird von 200 auf 215 Franken pro Monat und die Ausbildungszulage von 250 auf 268 Franken pro Monat erhöht. In Kantonen, die die bundesrechtlichen Mindestansätze...
Personalrabatt: Bedeutung für den Arbeitgeber
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden Rabatte auf eigene Produkte oder Dienstleistungen gewähren. Diese Vergünstigungen können in Form von günstigeren Preisen oder als Sachleistungen erfolgen. Wenn Mitarbeitende von ihrem Arbeitgeber Rabatte auf Produkte oder...
Gesetzesänderung per 1. Januar 2025
Bis zum 31. Dezember 2024 ist der Einzug von Steuern und Abgaben nur auf dem Weg der Betreibung auf Pfändung möglich (Art. 43 Ziff. 1 SchKG). Diese Bestimmung wird aufgehoben und ab dem 1. Januar 2025 wird für jeden im Handelsregister eingetragenen Schuldner die...
Unsere Dienstleistungen
Treuhand-Dienstleistungen
Wir sind ein unabhängiges Treuhandunternehmen und beraten Privatpersonen, Unternehmen und Stiftungen. Unser Team besteht aus Fachleuten mit langjähriger Erfahrung im Treuhandbereich. Wir haben uns auf die Bereiche Steuerberatung, Erbrecht, Unternehmensgründung und -nachfolge sowie Nachlassverwaltung spezialisiert..
Rechnungswesen
Das professionelle Rechnungswesen ist eine Kernkompetenz der Koller Treuhand AG. Durch unsere langjährige Erfahrung und unser Know-how können wir Ihnen ein umfassendes Rechnungswesen anbieten, das genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Ehe- und Erbrecht
In einer Welt, in der Beziehungen und Familien vielfältiger sind als je zuvor, ist es von entscheidender Bedeutung, die rechtlichen Aspekte Ihrer Partnerschaft und Ihres Vermögens sorgfältig zu berücksichtigen Ihre Rechtsangelegenheiten rund um Ehe, Partnerschaft und Güterrecht sind bei uns in besten Händen.
Vorsorgeberatung
Die berufliche Vorsorge ist die wichtigste Form der Altersvorsorge in der Schweiz. Die meisten Arbeitnehmenden sind über ihren Arbeitgeber oder eine unabhängige Stiftung versichert. Die überobligatorische Vorsorge ist freiwillig und ergänzt die berufliche Vorsorge.