Oft werden private Liegenschaften an Geschwister vererbt. Die Geschwister verkaufen die Liegenschaft oder planen, etwas Grösseres auf dem Gelände zu bauen, ein Mehrfamilienhaus zum Beispiel. Steuerlich ist dabei einiges zu beachten:

  • Abrisskosten sind steuerlich absetzbar.
  • Liegenschaften, die vor dem Erbgang als private Vermögensverwaltung eingestuft waren, bleiben das auch nach dem Tod des Erblassers.
  • Verkaufen die Erben die Liegenschaft als solches, wird dies als privater Verkauf qualifiziert.
  • Beginnen die Erben mit dem Bau eines Mehrfamilienhauses und planen, Stockwerkeigentum zu verkaufen, kann das als gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel interpretiert werden.