Als Selbständiger oder Selbstständige kann es sinnvoll sein, eine private Liegenschaft auch geschäftlich zu nutzen. Dabei ist es wichtig, privat und geschäftlich penibel voneinander zu trennen.
Für die Miete wird am einfachsten ein Wert angenommen, der für das gleiche Geschäft an einem anderen, vergleichbaren Ort bezahlt werden müsste. Dieser Betrag wird dann der eigenen Firma als Mietaufwand berechnet. Die anderen Kosten wie Reinigung, Strom, Heizung usw. werden anteilsmässig auch dem eigenen Unternehmen belastet. Somit reduziert sich der steuerbare Gewinn der eigenen Firma.
Der Betrag, der dem eigenen Unternehmen berechnet wird, muss als Privateinkommen versteuert werden. Der Mietanteil der Firma hingegen kann vom deklarierten Eigenmietwert abgezogen werden. Dadurch vermindert sich das besteuerbare Einkommen der Privatperson.
Wichtig ist: Die private Liegenschaft darf höchstens zur Hälfte geschäftlich genutzt werden. Andernfalls wird sie von den Steuerbehörden als geschäftlich eingestuft. Dies kann sich bei einem späteren Verkauf als ungünstig auswirken. Denn: Beim Verkauf einer Liegenschaft aus dem Privatvermögen wird nur die Grundstückgewinnsteuer erhoben. Beim gewinnbringenden Verkauf einer Liegenschaft im Geschäftsvermögen werden die Grundstücksgewinnsteuer (oder Einkommens- bzw. Gewinnsteuer) UND die direkte Bundessteuer sowie die AHV-Beiträge fällig.