Am 1. Januar 2024 tritt das neue Gesetz zum Bezug von Freizügigkeitsguthaben (2. Säule) in Kraft. Es ändert die Regelungen zur Auszahlung von Altersleistungen, die nun erst beim Erreichen des Referenzalters (vormals Rentenalter) fällig werden. Dies erfordert rasches Handeln für diejenigen, die kurz vor der Pensionierung stehen.
Bisher konnte man Freizügigkeitsgelder bis zum Alter von 70 Jahren ohne Probleme in der Vorsorge belassen. Diese Gelder, die oft nach Unterbrechungen in der Erwerbstätigkeit oder frühzeitiger Erwerbsaufgabe auf speziellen Konten parkiert wurden, sind ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge. Die Auszahlung der Altersleistungen konnte einen Zeitraum von fünf Jahren vor bis fünf Jahre nach Erreichen des Rentenalters umfassen. In der Regel wurde die Auszahlung jedoch hinausgezögert, um eine gestaffelte Auszahlung zu ermöglichen und so die Steuerbelastung auf das Vermögen und die Erträge zu minimieren.
Gemäss dem neuen Gesetz werden Altersleistungen erst dann fällig, wenn das Referenzalter erreicht ist. Die Möglichkeit, den Bezug dieser Leistungen über das Erreichen des Referenzalters hinaus aufzuschieben, besteht nur noch für erwerbstätige Personen und dies maximal bis zu fünf Jahre über das Referenzalter hinaus. Um als erwerbstätig zu gelten, muss die versicherte Person einen entsprechenden Nachweis erbringen, beispielsweise in Form eines Lohnausweises oder Arbeitsvertrags.
Wenn die geplante Umsetzung der Freizügigkeitsverordnung ohne Übergangsfrist und ohne Ausnahmen erfolgt, wird die Altersleistung für Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben, sofort fällig. Dies geht mit einer speziellen Steuerregelung für Kapitalauszahlungen einher, die in vielen Kantonen und auf Bundesebene stark progressiv ist. Die Besteuerung von Vorsorgekapitalien erhöht sich deutlich, wenn im selben Kalenderjahr weitere Vorsorgegelder ausbezahlt werden, da die Beträge pro Kalenderjahr addiert werden. Zusätzlich werden Auszahlungen von Ehepartnern gemeinsam besteuert, was die Steuerlast weiter steigert.
Daher ist es ratsam, sich frühzeitig mit den zukünftigen Leistungen aus den Säulen 1 bis 3 auseinanderzusetzen und rechtzeitig Massnahmen zu ergreifen. In diesem Prozess steht Ihnen die Koller Treuhand gerne zur Verfügung, um Ihnen bei der Planung und Optimierung Ihrer Altersvorsorge behilflich zu sein.