Haften Sie für die Steuerschulden Ihres Ehepartners oder Ihrer Ehepartnerin? In der Schweiz gilt der Grundsatz der solidarischen Haftung für Ehepaare; dies bedeutet, dass beide Partner unabhängig von der Quelle der Schulden gemeinsam haften. Es gibt jedoch bestimmte Umstände, unter denen die Steuerschuld des “unschuldigen” Partners erlassen werden kann.

In der Schweiz werden die gemeinsamen Einkünfte und Vermögen von Ehepaaren zusammengefasst und gemeinsam besteuert. Die Steuererklärung von Ehepaaren wird von beiden unterschrieben, und beide Eheleuten haften solidarisch und unbeschränkt für ihre Steuerschulden. Das bedeutet, dass die Steuerbehörden den ganzen Betrag entweder von einem oder vom anderen einfordern können. Dies gilt unabhängig davon, wer das Einkommen erwirtschaftet hat oder wer die Steuererklärung ausgefüllt hat. Hat ein Ehepartner Steuerschulden und kann sie nicht bezahlen, dann kann das Steueramt auf das Vermögen des anderen Ehepartners zurückgreifen.

Wird ein Ehepartner zahlungsunfähig, entfällt die Solidarhaftung. Leben Ehepartner zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschulden getrennt, kann der «unschuldige» Ehepartner unter Umständen von der Haftung befreit werden. Er muss beweisen, dass er keinen Einfluss auf die Finanzen eines Partners hatte. Die genauen Regelungen zur Haftung von Ehepartnern für Steuerschulden variieren von Kanton zu Kanton.

Wichtig: Damit die Solidarhaftung in Form einer Haftungsverfügung aufgehoben werden kann, muss ein Gesuch dafür gestellt werden, weil das Amt nicht von sich aus handelt. Das Gesuch kann bereits im Veranlagungs- oder im Bezugsverfahren gestellt werden, wenn also die bereits rechtskräftige Veranlagung eingetroffen ist. Im Gesuch muss die Zahlungsunfähigkeit des Ehepartners bewiesen werden.