Berufstätige, die sich während der Woche am Arbeitsort aufhalten und am Wochenende und den freien Tagen regelmässig an den Familienort zurückkehren, gelten als Wochenaufenthalter. Diese können von steuerlichen Vorteilen profitieren, die eine attraktive Entlastung bieten können.

Wochenaufenthalter profitieren von Steuerabzügen, da das Steuerdomizil oft in einem steuergünstigen Kanton liegt und der Arbeitsort in einem Hochsteuerkanton. Jedoch muss der Wochenaufenthalt begründet sein, um Missbrauch zu verhindern. Grosse Distanz zum Familienort oder Umstände, die eine Rückkehr zum Lebensmittelpunkt nicht zulassen, z.B. Schichtarbeit, gelten als legitime Begründungen.

Der Lebensmittelpunkt ist dort, wo sich die Person mit der «Absicht des dauernden Verbleibens» aufhält. Bei Verheirateten und Konkubinatspartnern ist es dort, wo der Partner bzw. die Partnerin wohnt. Bei Ledigen gilt gemäss Urteilen des Bundesgerichtes der Arbeitsort als Steuerdomizil, selbst wenn die Person regelmässig zu den Eltern zurückkehrt.

Wochenaufenthalter können folgende steuerliche Abzüge machen:
• Fahrkosten: max. CHF 3’000 bei der Bundessteuer, kantonale Höchstgrenzen
• Verpflegung: max. CHF 6’400
• Wohnung: Kosten für eine 1-Zimmer Wohnung inkl. Nebenkosten