Die Partie rund um die Reform des Eigenmietwerts gewinnt an neuer Dynamik. Seit Jahren ist diese theoretische Miete, welche Wohneigentümer als Einkommen in der Steuererklärung deklarieren müssen, ein Zankapfel der Schweizer Politik. Nach dem Anstoss durch den Bundesrat stimmte der Ständerat im September 2021 der Abschaffung des Eigenmietwerts zu. Den Ausgleich lieferte der Nationalrat im Juni 2023, als dieser dem Beschluss des Ständerats mit wenigen Anpassungen zustimmte. Der Ball liegt nun wieder beim Stöckli, der die restlichen Differenzen zwischen den zwei Beschlüssen bereinigen wird. Die Nachspielzeit läuft…
Eigenmietwert: Was er bedeutet und wie er funktioniert
Ursprünglich wurde der Eigenmietwert während des 1. Weltkrieges als temporäre Krisensteuer eingeführt. 1958 wurde dieser ins reguläre Recht eingetragen. Seither gab es mehrere gescheiterte Versuche im Parlament und vor der Urne, den Eigenmietwert abzuschaffen. Doch warum ist der Eigenmietwert so umstritten? Im Schweizer Steuerrecht entspricht der Eigenmietwert als fiktiv erzielte Mieteinnahme. Obwohl der Eigentümer zwar keine finanziellen Einnahmen in Form von Miete erhält, erzielt er einen Gebrauchsnutzen, indem er seine Immobilie bewohnt. Der Eigenmietwert soll die steuerliche Diskriminierung von Mietenden vermeiden. Jedoch fühlen sich viele Eigenheimbesitzer durch diese Versteuerung benachteiligt. Denn der Eigenmietwert stellt für viele Wohneigentümer eine finanzielle Belastung dar. Bei niedrigeren Abzügen als dem Eigenmietwert entsteht eine steuerliche Mehrbelastung für die Hausbesitzer.
Wandel in Sicht
Nach jahrzehnter langer Kritik an diesem System ist eine Änderung in Sicht. Der Ständerat hat im Jahr 2021 bestimmt, dass Wohneigentum anders besteuert wird. Der Nationalrat stimmte der Vorlage am 14. Juni 2023 zu. Künftig sollen die Besteuerung des Eigenmietwerts und seine Abzugsmöglichkeiten bei der Bundessteuer abgeschafft werden. Zur Folge dürfen Energie- und Unterhaltsabzüge des Wohneigentums auf Bundesebene nicht abgezogen werden. Die Kantone werden selbst entscheiden, ob sie diese Abzüge bei den kantonalen Steuern gelten lassen. Es wird noch diskutiert, ob Zweitwohnungen auch vom Eigenmietwert befreit werden. Von der Abschaffung des Eigenmietwerts profitieren insbesondere
Eigenheimbesitzer, die ihr Haus weitgehend amortisiert haben und keine teuren Investitionen planen.
Am 9. November 2023 hat die Ständeratskommission für Wirtschaft und Abgaben die Beratungen zum Bundesgesetz über die Wohneigentumsbesteuerung abgeschlossen und empfiehlt dem Rat, am ursprünglichen Beschluss zur Abschaffung der «Eigenmiete»-Steuer vollumfänglich festzuhalten. Die Ausarbeitung des neuen Gesetzes nähert sich dem Schlusspfiff. Kann die Partie entschieden werden oder zieht sie sich in die Verlängerung?