Gesetzesänderung per 1. Januar 2025

Gesetzesänderung per 1. Januar 2025

Bis zum 31. Dezember 2024 ist der Einzug von  Steuern und Abgaben nur auf dem Weg der Betreibung auf Pfändung möglich (Art. 43 Ziff. 1 SchKG). Diese Bestimmung wird aufgehoben und ab dem 1. Januar 2025 wird  für jeden im Handelsregister eingetragenen Schuldner die...