Die Kassenbuchhaltung ist ein essenzieller Teil der Buchführung und gesetzlich vorgeschrieben, selbst für Kleinstunternehmen. Es ist wichtig, täglich Kasseneinnahmen und -ausgaben zu erfassen und Belege dafür aufzubewahren. Die Buchführung erfolgt für das Konto Kasse, das zu den aktiven Bestandskonten zählt.

Das Kassenkonto kann nie negativ sein. Kassenberichte müssen unveränderlich sein und können entweder handschriftlich, mit geeigneter Kassenbuch-Software oder elektronischen Registrierkassen geführt werden. Das Kassenbuch darf daher nicht direkt in Excel geführt werden, es kann aber die Vorlage ausgedruckt und handschriftlich geführt werden.

Fremdwährungen müssen zum Stichtag mit dem gültigen Kurs umgerechnet werden.

Der Kassensturz dient als regelmässige Kontrolle des Kassenbestands. Das Ergebnis sollte mit dem tatsächlichen Bargeldbestand übereinstimmen.

Wenn die Kassenbuchführung nicht den Grundsätzen ordnungsgemässer Buchführung entspricht, kann dies als Buchführungsdelikt gelten. Dies kann der Fall sein, wenn die Verantwortlichen sich nicht ausreichend über die Anforderungen einer ordnungsgemässen Buchführung informieren, den Überblick verlieren oder wichtige Unterlagen und Belege verlieren.