Der Bundesrat hat die Umsetzung der Reform zur Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen. Die neuen Regelungen treten ab dem Steuerjahr 2029 in Kraft und führen zu wesentlichen Anpassungen bei der Besteuerung von selbstgenutztem Wohneigentum.
Wegfall des Eigenmietwerts
Ab 2029 wird der Eigenmietwert für selbstbewohnte Liegenschaften nicht mehr erhoben. Damit entfällt ein zentraler Bestandteil der bisherigen Wohneigentumsbesteuerung.
Neue Regeln bei Abzügen
Mit der Reform werden verschiedene Abzugsmöglichkeiten neu definiert:
- Unterhaltskosten für selbstgenutzte Objekte sind künftig nicht mehr abzugsfähig.
- Bei vermieteten Liegenschaften bleiben Unterhaltsabzüge weiterhin bestehen.
- Schuldzinsen können nur noch anteilsmässig abgezogen werden – abhängig vom Verhältnis vermieteter Liegenschaften zum Gesamtvermögen.
- Abzüge für energiesparende oder umweltfreundliche Investitionen entfallen auf Bundesebene; Kantone können solche Abzüge zeitlich begrenzt weiterhin zulassen.
Kantonale Spielräume
Einige Kantone prüfen die Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften, um Steuerausfälle zu kompensieren. Die konkrete Ausgestaltung kann je nach Kanton und Gemeinde variieren.
Unterstützung für Ersterwerber
Für Personen, die erstmals Wohneigentum erwerben, ist ein befristeter und begrenzter Schuldzinsenabzug vorgesehen, um den Einstieg ins Eigentum zu erleichtern.
Auswirkungen für Eigentümerinnen und Eigentümer
Vorteile
- Keine Besteuerung des Eigenmietwerts mehr
- Vereinfachte Steuererklärung für selbstgenutztes Wohneigentum
Herausforderungen
- Wegfall von Unterhalts- und Energiesparabzügen
- Eingeschränkte Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen
- Mögliche neue Objektsteuern in einzelnen Kantonen
Unsere Empfehlung
Wir unterstützen Sie gerne dabei, die Auswirkungen der Reform auf Ihre persönliche Situation zu analysieren. Besonders sinnvoll sind:
- Überprüfung der Hypothekarstrategie
- Planung von Renovationen vor 2029
- Analyse der steuerlichen Auswirkungen bei Zweitliegenschaften
- Beobachtung kantonaler Entwicklungen